1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Gruber Holz, Inhaber Hannes Gruber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen welche online angeboten werden, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäfts-und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gruber Holz, Inhaber Hannes Gruber wird im Folgenden vereinfacht Gruber Holz genannt.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB)
2.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
2.3. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste (§ 312 b Abs. 2 BGB).
3. Vertragsabschluss
3.1 In Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben und Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich.
3.2 Der Kunde ist 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden; Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Gruber Holz. Lehnt die Gruber Holz nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3.3 Sofern Nebenabreden getroffen sind bzw. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags vorgenommen werden, bestätigt Gruber Holz diese schriftlich. Das Gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die schriftliche Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.
3.4 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Preise, Preisänderungen
4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Gewerbetreibende haben keine alternative Ansicht im Online-Shop, welche Preise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer auszeichnet. In diesem Fall mittels einer E-Mail an Gruber Holz kommunizieren.
4.2 Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung trägt der Kunde. Abweichungen davon sind zugunsten des Käufers im Rahmen von Sonderaktionen möglich. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
4.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Gruber Holz, Inhaber Hannes Gruber . Liegen diese um mehr als 10% über dem zunächst vereinbarten Preis, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lieferzeiten
5.1 Liefertermine und -fristen sind für Gruber Holz nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind und gelten für Lagerware. Waren und Dienstleistungen enthalten in der Produktbeschreibung unter Umständen abweichende Lieferzeiten. Gerät Gruber Holz in Verzug, so kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen. Bei bestellten Dienstleistungen hat der Kunde unter Umständen Mitwirkungspflichten. Bei Säumigkeit daraus, ist Rücktritt oder Schadenersatz durch Gruber Holz ausgeschlossen.
5.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Teillieferung und Teilabrechnung erfolgen. Wurden für Teile der Lieferung längere Lieferfristen ausdrücklich oder konkludent vereinbart, erstreckt sich die längere Lieferfrist auf die gesamte Bestellung und der Kunde kann sich nicht auf Teilverzug berufen.
5.3 Die Dauer der von dem Kunden zu setzenden Frist zur Leistung oder zur Nacherfüllung erachten die Vertragsparteien nur dann als angemessen, wenn sie mindestens 6 Wochen beträgt. Der Fristlauf beginnt frühestens mit dem Eingang der Fristsetzung bei Gruber Holz.
6. Lieferung und Gefahrübergang
6.1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist für Unternehmergeschäfte der Erfüllungsort für beiderseitige Leistungen 4502 St. Marien in Österreich.
6.2. Für den Verbrauchsgüterkauf gilt, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst bei Eintreffen der Ware beim Verbraucher auf diesen übergeht.
6.3. Gruber Holz ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu sichern.
7. Gewährleistung
7.1. Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 bis 435, 437 und 439 bis 443 BGB für Deutschland sowie für Österreich und das übrige EU-Ausland die entsprechenden §§ 922-933 ABGB. Bei einem Verkauf von Neuware an einen Verbraucher verjährt der Anspruch auf Gewährleistung nach 24 Monaten und für als gebrauchte oder wideraufbereitete Waren nach 12 Monaten.
7.2. Bei Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Unternehmer gelten die nachfolgenden Bestimmungen 7.2.1. bis 7.2.4.
7.2.1. Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltsloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel der Ware können, soweit sie erkennbar sind, nur innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang, im Übrigen nur innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform oder schriftlich zu erfolgen.
7.2.2. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen der Ziffer 8. leistet Gruber Holz für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung der gelieferten Ware (Nacherfüllung). Gruber Holz ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Ware. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Ersatzlieferung daher keine Gewährleistungsrechte für die Ersatzware und wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.
7.2.3. Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.2.4. Im Falle einer Veräußerung neuer Waren an Unternehmer verkürzt sich die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung mangelhafter Ware eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, Gruber Holz hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die in der nachfolgenden Ziffer 8. geregelten Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht betroffen.
7.3. Die Bestimmungen einer in gesonderter vertraglicher Vereinbarung gewährten Garantie bleibt hiervon unberührt.
8. Haftung
8.1. Die Haftung der Gruber Holz und ihrer Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die Gruber Holz und ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Gruber Holz nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrages zweckswesentlichen Pflichten.
8.2. Haftet Gruber Holz wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden arttypischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder später bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; für Mangelfolgeschäden haftet die Gruber Holz, in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3. Ist der Kunde Unternehmer, so wird auch eine Haftung für fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.
8.4. Schadenersatzansprüche, welche von Gesetzeswegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 8.1. und 8.2. unberührt.
9. Zahlung
9.1 Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an Gruber Holz oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen.
9.2 Rechnungen der Gruber Holz sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Abweichende Rahmenverträge sind zulässig und ersetzen diese Regelung.
9.3 Gruber Holz behält sich die Ablehnung von Kreditkarten, Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
9.4 Geräte der Kunden mit einer Zahlung in Verzug, ist Gruber Holz berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem gesetzlichen Basiszinssatz, mindestens aber 10% p.a., zu berechnen.
9.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der Gruber Holz nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
Information gem. § 19 Abs 3 AStG
Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.